Kettenhunde legal ?

Ist die Haltung von Kettenhunden in Griechenland legal ? Hinweise zu den Tonnen-Hunden oder Kettenhunden, zur Rechtslage, Maßnahmen gegen die Halter, Verwarnung, Anzeige bei der Polizei und Strafen.

Kettenhunde
Kettenhunde

Kettenhunde werden in Griechenland als ‚Barrel Dogs‘ (zu Deutsch ‚Fass-Hunde‘ oder ‚Tonnen‘-Hunde) bezeichnet. Der Name ist sozusagen Programm, denn er definiert genau die Situation dieser Tiere: es sind Hunde, die neben einer Tonne, Fass, selbstgebauten Hundehütte oder ähnlicher Improvisation mitten im Niemandsland angekettet sind.

Tonnen-Hunde

Wer einmal solch einen ‚Fass-Hund‘, Bilder oder ein Video davon gesehen hat, dem fällt es nicht schwer, sich den sich ständig wiederholenden Tagesablauf eines solchen Hundes vorzustellen. Und eines ist sicher, die ‚Fass-Hunde‘ verbringen dort zumeist ihr ganzes Leben und sie sind damit wahrscheinlich das größte Problem des Tierschutzes in Griechenland.

Die Haltung eines ‚Fass-Hundes‘ mag einem normalen, gebildeten und zivilisierten Menschen wie purer Sadismus vorkommen, sie erfüllen aber ihren Zweck. Ihr ganzes Leben lang angekettet, mit wenig einfacher oder manchmal überhaupt keiner Nahrung und Wasser versorgt, ohne tierärztliche Betreuung und in der Regel mit einem Fass als Zufluchtsort (daher ihr Spitzname), dienen sie als ‚lebende Vogelscheuchen‘ und erschrecken die wandernden Herden von Schafen und Ziegen aus den nicht vollkommen umschlossenen Gehegen und offenen Zufahrtswegen, damit diese sich daraus nicht entfernen.

Diese sogenannte ‚Fass-Hunde‘ leben, um den Bauern und Hausbesitzern als ‚Vogelscheuchen‘ oder ‚Türklingel‘ (die sogenannten Klingel-Hunde) zu dienen, aber all zu viele Hunden in Griechenland leben ein gequältes einsames Leben wegen dieser Halter, die nicht verstehen oder sich nicht darum kümmern, dass Tiere Gefühle haben oder durstig und hungrig sind und Nähe und Liebe brauchen.

Hund an der Straße oder am Weg angekettet
Hund an der Straße oder am Weg angekettet statt Gatter oder Viehrost – die ‚bequeme und billige‘ Lösung auf Kreta.

Gatter und vernünftige Tore oder Viehrosten im Boden als Lösung scheinen für viele Hirten und Bauern in Griechenland eine unvorstellbare Technik darzustellen. Viel lieber zwingen sie eine arme Kreatur in ein Leben in Ketten, Kummer, Trauer und Leid. Sie sind nur Werkzeuge, die die Bauern einfach ersetzen, wenn sie sterben.

Dann kommt zumeist ein junger Hund wieder an die Stelle seines verendeten Vorgängers und diese Tiere sehen sich nach menschlicher Gesellschaft. Viele von ihnen sterben aber, bevor sie ein oder zwei Jahre alt sind. Diese Hunde sind überglücklich, wenn sie ein freundliches Wort und eine sanfte Berührung erhalten – wie grausam es sein muss, die Hunde am Ende von Ketten bellen, weinen und sich anstrengen zu hören, als ob sie sagen würden: ‚Bitte kommt zurück ! Ich will nur etwas Liebe und Aufmerksamkeit.‘

 

Wenn ihr Kreta oder andere Gegenden in Griechenland besucht, denkt daran, während ihr einem Strand zum nächsten wandert, dass in den dahinter liegenden trockenen, braunen Bergen einsame Seelen gibt, die ein Leben führen, das schlimmer ist, als Ihr es Euch jemals vorstellen könnt.

Hunde sind soziale Wesen, welche gewöhnlich in einer Gruppe – dem Rudel – leben. Dabei ist der Mensch oft der Rudelersatz. Irgendwo einsam dauerhaft angekettete Hunde werden folglich nicht artgerecht gehalten.

Man fragt sich tatsächlich, wie das Gehirn dieser Halter arbeitet und wie eine Regierung funktionieren soll, wenn jemand dies bewusst mit einem Hund machen kann – ohne rechtliche Folgen.

Die Rechtslage

Seit 2012 verbietet europäisches Gesetz die Haltung von ‚Fass-Hunden‘ in Griechenland.
Das neue Tierschutz-Gesetz der griechischen Regierung besagt:

Das Wohlbefinden eines Tieres ist die Grundlage das Regelwerk, das der Mensch dem Tiere geben muss, in Bezug auf

  • ihren Schutz und ihre gute Behandlung, damit sie nicht leiden und keine Schmerzen haben.
  • Ihre Haltung in einem trockenen und sauberen Raum oder Platz, geschützt vor Witterungseinflüssen, ohne  dauerhaft ‚irgendwo‘ angebunden (d.h. im Niemandsland) zu sein und in unangemessenen Räumen oder Gebilden leben zu müssen. Diese dürfen nicht aus ungeeigneten Materialien, wie zum Beispiel Metall sein.
  •  die Bereitstellung von medizinischer Versorgung sowie von Nahrung und Wasser nach ihren Bedürfnissen.
  • ihre tägliche Bewegung oder ein Spaziergang und im Allgemeinen in Bezug auf ihre Pflege und den Respekt ihnen gegenüber durch den Menschen.

Nach Artikel 1 c und d fallen darunter alle Haustiere und Nutztiere, ebenso wie Jagdhunde, Herdenhunde, Wachhunde, Behindertenhunde, Schutzhunde, Suchhunde, Rettungshunde und Hunde der Armee und Sicherheitskräften.

In Artikel 5 1c wird außerdem verlangt, dass der Halter die Vorschriften und Anweisungen zur Verbesserung das Tierwohl nach tierärztlichen Untersuchungen zu befolgen hat, welche durch Vermerke des Tierarztes im Pass des Tieres eingetragen sind. Dazu muß er sicherstellen, dass das Tier bequem, gesund und geeignet untergebracht ist, in der Form wie es von seiner natürlichen Lebensweise her gewöhnt ist. Es muss in natürlicher Weise aufrecht stehen können, ohne in seinem natürlichen Bewegungsablauf beeinträchtigt zu sein. Dazu muss es die Möglichkeit haben, soviel Bewegung zu haben, wie es für die Aufrechterhaltung der Gesundheit und des Wohlbefindens erforderlich ist.


 

Im Februar 2021 wurde ein verschärftes Gesetz vorgestellt. Der neue Gesetzentwurf enthält nun ausdrücklich die fünf international anerkannten Tierrechte: Freiheit von Hunger und Durst, Freiheit von unnötigen Leiden und Belastungen, Freiheit von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten, Freiheit von Furcht und Angst und die Freiheit, normale Verhaltensweisen unter angemessenen Lebensbedingungen auszuleben.

Nach dem Ende 2021 vom griechischen Parlament verabschiedeten neuen Tierschutzgesetz 4830/2021 dürfen nach Artikel 9, Absatz 3 ein Hund nicht dauerhaft und auf jeden Fall nicht länger als zwei (2) Stunden pro Tag auf seinem Grundstück angebunden werden, auch wenn die Kette oder das Seil lang ist.

Ein wichtiger Aspekt des Gesetzes schafft ein neues digitales Gesundheitsbuch für alle Haustiere, das eine vollständige Krankengeschichte enthält und sowohl für Besitzer als auch für Tierärzte zugänglich sein wird.
Ein weiterer wichtiger Teil der Gesetzgebung ist ein Verbot des Verkaufs von Katzen und Hunden in Tierhandlungen sowie ein Verbot von Werbung für gezüchtete Tiere.
Die Geldstrafe für die Veröffentlichung einer Werbung für gezüchtete Tiere wird mehr als verdreifacht, wenn nicht die eindeutige ID-Mikrochipnummer des Tieres und die neue Reproduktionslizenz angegeben werden.
Der Verkauf von Haustieren in Griechenland wird in Zukunft nur noch von zugelassenen Züchtern und Besitzern erlaubt sein. Darüber hinaus werden Gebühren für die Adoption von Haustieren verboten, mit Ausnahme von Transport- und medizinischen Behandlungskosten.

Eindeutig verbotene und illegale Haltebedingungen

Eindeutig verboten und illegal sind somit zum Beispiel:

  • einen Hund dauerhaft und auf jeden Fall nicht länger als zwei (2) Stunden pro Tag auf seinem Grundstück anbinden, auch wenn die Kette oder das Seil lang ist.
  • ohne richtige, ausreichend große, saubere und wind- und wasserdichte Hundehütte, stattdessen aber Fässer oder sonstige Improvisationen oder überhaupt kein Schutz.
  • mangelhafte Nahrung, kein oder schmutziges Wasser.
  • zu kurz angekettete Hunde (unter 6 Meter).
  • mangelhafte Pflege des Hundes oder respektloses Verhalten des Halters gegenüber dem Tier.

Wie die fehlende tägliche Bewegung des Kettenhundes nachweisen ?

Da der Hund nicht mehr als zwei Stunden pro Tag angebunden sein darf, ist es für den Halter schwer dies zu bestreiten, wenn über einen bestimmten Zeitraum zu unterschiedlichen Zeiten (oder alle zwei Stunden an einem Tag) Fotos mit Datum und Uhrzeit von dem Hund gemacht werden. Ist der Hund auf den Fotos immer nur angekettet zu sehen, dürfte die Sachlage eindeutig sein.

Ist ein Hund 24 Stunden am Tag angekettet, beläuft sich alleine für dieses Vergehen die Verwaltungsstrafe auf 1.000 Euro.

Hat man Zugang zu dem Hund und dieser ist freundlich, kann man die dauerhafte Kettenhaltung auch mit einer weiteren Methode beweisen:


 

Es wird ein Kabelbinder (ähnlich wie bei Koffern am Flughafen) um die Halskette des Hundes angebracht. Der Hund kann dann nur von der Kette gelöst werden, wenn der Kabelbinder entfernt wird. Ist der Kabelbinder nach zumindest 24 Stunden immer noch an der Halskette unbeschädigt vorhanden, dann wurde der Hund in der Zwischenzeit nicht von der Kette abgenommen und konnte damit keinen Auslauf haben.
Fotos mit Datum und Uhrzeit des Anbringens des Kabelbinders und nach Ablauf der Mindestfrist von 24 Stunden machen und als Beweis bei der Polizei einreichen !

Geeignete Kabelbinder gibt es zum Beispiel hier:

Bitte vermeidet es, einen Kettenhund einmal gesehen zu haben und dann zu behaupten, er hätte niemals Auslauf. Es gibt kaum etwa peinlicheres, als wenn die Polizei vorbeikommt und der Hund gerade Auslauf hat oder unterwegs ist !
Entweder man besucht den Hund zumindest dreimal und macht Fotos, hört sich in der Nachbarschaft um oder kann einen eindeutigen Beweis dazu führen, wie zum Beispiel mit dem Kabelbinder beschrieben.

Zahlreiche Kothaufen

Verstoß gegen Umweltvorschriften
Verstoß gegen Umweltvorschriften (Kreta)

Zahlreiche, nicht weggeräumte Kothaufen im Bereich des angeketteten Hundes können neben dem Tierschutz-Gesetz auch auf folgender Grundlage angezeigt werden (aktuelle Geldstrafe 100.- €):
VERWEIS VON DER NATIONALE VERSAMMLUNG FÜR UMWELT ZIVILISIERTES UMFELD: Anweisung an die zuständigen Polizeidienste, dass 5 Vergehen strengstens durchgesetzt werden müssen, außer im Falle von Nr. 33.
Unsere Anordnung, dass im Falle der Feststellung einer selbstverschuldeten Straftat wegen Verstoßes gegen die vorstehenden Bestimmungen, das Verfahren durch Polizei-Offiziere unverzüglich durchgeführt wird. Staatsanwaltschaft Kreta. Etrini K. Chisogini Antisageleas Efetn

Dies kann auch einfach mit folgender App anonym angezeigt werden.

 

Weitere Vergehen, welche aber alleinstehend für eine Anzeige bei der Polizei in der Regel nicht ausreichend sind oder vor Ort nur schwer überprüft werden können, aber im Zusammenhang mit vorweg genannten Punkten das Strafmaß durchaus erhöhen können:

  • fehlender Identifikations-Chip mit registriertem Halter.
  • fehlender europäischer Haustier-Ausweis mit den durch einen Tierarzt eingetragenen, gültigen Schutzimpfungen.

Eindeutiger Fall mit Beweisführung im Video

Einen eindeutigen Fall mit zahlreichen Vergehen und der Beweisführung zeigt dieses Video von den Hunden in den Bergen:

 

Wer sich einen Chip-Reader für den Eigengebrauch zulegen möchte, kann dies im übrigen völlig legal tun:

Hinweis: Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den vorausgegangenen Ausführungen um das Ergebnis meiner persönlichen Recherchen, Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung.


Halter eines Kettenhundes anzeigen

Maßnahmen gegen die Halter von Kettenhunden auf Kreta, ihre Verwarnung und Anzeige bei der Polizei mit den strafrechtlichen Folgen.

t arrow1 Hier zu Teil II: Hundehalter anzeigen.


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