Hund drei Jahre kurz angebunden und mit unzulässiger Metall-Box als Zufluchtsort (Tiermissbrauch in Neapoli, Lasithi, Kreta).
Der obige Hund ist nunmehr zumindest drei Jahre viel zu kurz angebunden und verfügt nur über eine unzulässige Metall-Box als Witterungsschutz und Zufluchtsort. Einen Spaziergang oder Bewegung hat das arme Tier vermutlich auch niemals erlebt.
Am 28. November 2019 erfolgte nunmehr eine Warnung und umgehende Anzeige.
AKTUALISIERUNG:
Am 30. November 2019 war der Hund nach Hinterlassen der Verwarnung und Einschaltung der Polizei nicht mehr an seinem Platz. Wenn der Hund vom Besitzer fortbewegt wurde, muss er die Polizei informieren und sie muss eine Kontrolle nach Gesetz und Protokoll durchführen.
Am 2. Dezember 2019 war der Hund mit einer etwas längeren Kette wieder in seiner vorherigen Position. Der Hund ist jetzt sehr scheu und versteckt sich hinter der Wand oder in der Metallkiste.
Um die Situation zu verstehen, muss darauf hingewiesen werden, dass die Polizei sich zunächst an das Veterinäramt wenden muss, um die Verhängung der anerkannten Geldbuße zu veranlassen. Dann hat der Täter das Recht, innerhalb einer dokumentierter Frist von fünf Werktagen persönlich zu erscheinen oder eine schriftliche Erklärung abzugeben. Wenn keine Einwände erhoben werden, kann die halbe Geldstrafe innerhalb von zehn Tagen bezahlt werden. Wenn nicht bezahlt wird, folgt nach drei Monaten eine Besteuerung des Täters. Der Täter hat die Situation des Hundes nach einer angemessenen Zeit, die vom zuständigen Dienst festgelegt wird, zu regeln. Hält sich der Täter nicht daran, wird nach Anerkennung jeder neuen Verletzung eine weitere Geldstrafe verhängt (siehe Artikel 21, Griechisches Tierschutzgesetz 4039/2012).
Am 15. Dezember 2019 befand sich der seit längerem nicht mehr sichtbare weiße Hund an der Stelle des bei der Polizei angezeigten Tieres.
Am 18. Dezember 2019 befand sich kein Hund mehr unter diesen unzulässigen Bedingungen an diesem Platz.
Wenn die Hunde vom Besitzer an einen anderen Ort gebracht wurden, muss er die Polizei informieren und sie muss eine Überprüfung der dortigen Haltebedingungen entsprechend dem Tierschutzgesetz protokollieren.
Keine Veränderung mehr bis zum 4. Januar 2020. Vorläufig abgeschlossen.
Bisherige Chronologie:
Stand 8. November 2016:
Der Sachverhalt wurde bereits am 28. Dezember 2016 öffentlich gemacht, woraufhin einige Zeit später ein ‚Besuch‘ von Lokalvertretern erfolgte, ohne dass sich offensichtlich eine Veränderung in der Situation des Hundes zeigte.
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Stand 9. Januar 2017:
Stand 4. März 2017:
Erneute Überprüfung 28. September 2019 (!):
Ort
Link zu Google Maps: Hund drei Jahre angebunden (Neapoli)
Für die Region Agios Nikolaos ist zuständig:
Melde Dich bei der Polizei-Adresse: Erithrou Stavrou 47, 721 00 Ag. Nikolaos, Griechenland
Geöffnet: 24 Stunden täglich
Telefon: +30 2841 091413
Die Anzeige kann ohne Angabe deines Namens durchgeführt werden (anonymer Report). Die Polizei muss handeln, es ist ihre Pflicht nach dem Gesetz.